Blinken erlaubt!
Sonntag, 23. Mai 2010 10:31
Eines hier mal vorab, In Bad Kreuznach sollte ein Schild geplant werden, das Blinken im Kreisel erklärt!
Im Kreisverkehr, der ja den praktischen Zweck unserer vorgestellten Kreiselkunst bewerkstelligt, ist blinken ein altes Übel. Kaum jemand kann wirklich aus dem Stehgreif sagen, wie man sich richtig verhält. Alle Kreisel in Bad Kreuznach sollten ein extra Schild aufgestellt bekommen, um auf das richtige Blinkverhalten hinzuweisen und auch aufzuklären. Grund dafür ist, dass sich durch falsches Blinken oder besser gesagt, nicht blinken, der Verkehr lahmt oder ganz zum Erliegen kommt.
Nicht nur Irritationen, sondern auch richtige Unfälle passieren meist wegen falschem Blinken. Daher wollen wir hier auf www.kreiselkunst.com auf die einfache Regel hinweisen und auch erklären. Letztlich ist falsches Blinken im Kreisverkehr auch eine Ordnungswidrigkeit nach §8 der Straßenverkehrsordnung, die mit Bußgeldern belegt werden kann. Wir sagen hier natürlich unsere Meinung und behaupten nicht, eine rechtsgültige Auskunft zu geben.
In den Kreisel rein, blinken nein
Der kleine Spruch sagt es schon. Wer in den Kreisel rein fährt, braucht keinen Blinker zu setzen. Viele sind verwirrt und setzen schonmal vorsichtshalben den Blinker und fahren im Kreisel mit laufendem Blinker, wobei die anderen Autos dann nicht wissen, an welcher Ausfahrt das blinkende Auto nun hinaus möchte. Ganz falsch ist es, wenn sogar die Warnblinkanlage beim Einfahren in einen Kreisverkehr eingeschaltet wird.Was ich bis Dato aber noch nicht gesehen hab 🙂
Thema: Allgemein | Kommentare (4) | Autor: Kreiselkunst